Der SGV wehrt sich gegen den Gebührenwahnsinn.
Die Welle von dreisten Gebührenforderungen im Bereich von Radio und TV sowie des Urheberrechts, in deren Rahmen seit Herbst 2009 rund 130 000 KMU saftige, teils mehrere Jahre zurück reichende Rechnungen erhielten, wird nicht ohne Folgen bleiben. „Das Vorgehen der Billag und der von der Suisa angeführten Verwertungsgesellschaften ist ebenso inakzeptabel wie das wirtschaftliche Gebaren dieser Unternehmen“, betonte sgv-Direktor Hans-Ulrich-Bigler vor der Kammer. Die überzogenen Saläre und Entschädigungen der Führungskräfte seien ebenso ungerechtfertigt wie die weit überdurchschnittlichen Verwaltungskosten, die etwa bei der Suisa volle 20 Prozent des Umsatzes von 150 Millionen Franken betragen.Monopolisten zurückbinden
„Dass die Rechnungen nun rückwirkend ins Jahr 2004 erhoben werden, setzt dem Ganzen noch die Krone auf“, reflektierte Bigler die Stimmung an der sgv-Basis. Es gehe nicht an, dass in einem Rechtsstaat wie der Schweiz so übermächtige Organisationen wie die Billag oder die Suisa ihre Monopolstellung gegenüber den Mikro- und Kleinbetrieben derart ungehemmt ausspielen könnten. Aber es käme noch schlimmer, meinte Bigler: „Der Bundesrat strebt die geräteunabhängige Erhebung von Radio- und TV-Gebühren bei allen Unternehmen und Haushaltungen an. Und gewisse Urheberrechtsverwerter wollen mit einer ‚Kulturflatrate’ eine neue Steuer auf allen Breitband-Internetanschlüssen einführen.
Die Gewerbekammer verabschiedete in der Folge einstimmig eine Resolution, in der sie die folgenden einschneidenden Massnahmen verlangt:
KMU sollen generell von den Gebührenpflichten befreit werden.
Die Verwaltungskosten der Gebührenerhebungsstellen, bzw. der Verwertungsgesellschaften sind auf 5 bis maximal 10 Prozent des Gesamtumsatzes zu beschränken. Die Einsparungen in den Verwaltungskosten müssen vollumfänglich an die Gebührenpflichtigen weitergegeben werden.
Es dürfen keine neuen, insbesondere flächendeckenden und geräteunabhängigen Gebühren im Radio- und TV-Bereich erhoben werden, und die SRG-Gebühren sind zu senken.
Das Inkasso von Gebühren soll künftig der kostengünstigsten Stelle übertragen werden.
Gebühren- oder Tarifansprüche, die älter als ein Jahr sind, verfallen ersatzlos.
Der Thurgauer Gewerbeverband unterstützt dieses Anliegen vollumfänglich und ruft seine Mitglieder auf, sich gegen diesen Gebührenwahnsinn zu wehren. Unterlagen und Musterbriefe finden Sie unter www.tgv.ch, Dienstleistungen, Downloads.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des TGV unter 071 622 30 22.



