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Gewerbeverband bekämpft höhere Lohnabzüge

In seiner Vernehmlassungsantwort vom 25. März 2008 nimmt der Schweizerische Gewerbeverband SGV ausführlich Stellung zur vorgeschlagenen Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Sie enthält drei Kernaussagen:

  • Die vorgeschlagene Erhöhung der Beitragssätze lehnt der SGV entschieden ab. Höhere Lohnabzüge schaden unserer Wirtschaft und setzen falsche Anreize.
  • Der SGV erachtet die Vernehmlassungsvorlage als völlig unausgewogen. Beitragserhöhungen von CHF 1'080 Mio. will der Bundesrat lediglich Einsparungen von CHF 390 Mio. gegenüberstellen, was inakzeptabel ist. Zudem sind die vom Bundesrat ausgewiesenen Einsparungen von CHF 90 Mio. aus dem Wegfall des Genfer Modells unechte Einsparungen, weil sie unabhängig von der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes realisiert werden.
  • Der SGV unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagenen Einsparungen, erachtet diese aber als ungenügend. Er verlangt, dass die Taggelder im Zeitverlauf degressiv abgestuft werden. Konkret sollen die Taggelder nach 260 bzw. 330 Tagen jeweils um mindestens fünf Prozent verringert werden.

Für weitere Auskünfte:

Patrick M. Lucca, Kommunikationschef SGV, Tel. 031 380 14 42 oder Kurt Gfeller, Vizedirektor SGV, Tel. 079 207 83 68