Thomas-Bornhauser-Strasse 14 | 8570 Weinfelden | Telefon 071 622 30 22 | Fax 071 622 30 46
 
  • Sitemap
  • Kontakt
  • Newsletter
  • interner Bereich
  • Suche

IV-Zusatzfinanzierung

Mit Beschluss vom 18. Dezember 2007 hat sich der Ständerat bekanntlich für eine proportionale Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Sanierung der IV wie folgt ausgesprochen:

  • reduzierter Satz 2.4 % + 0.2 %
  • Satz für Beherbergung 3.6 % + 0.2 %
  • Normalsatz 7.6 % + 0.5 %

Die Kommission des Nationalrates ist am 13. Februar 2008 den Vorgaben aus dem Ständerat in ihrer Mehrheit gefolgt, wobei eine Minderheit I für eine Erhöhung des Normalsatzes um 0.7 % plädierte und eine Minderheit II eine lineare Erhöhung aller bestehenden Mehrwertsteuersätze um + 0.4 % verlangte.

Gastro Suisse und der SGV vertreten die Haltung, wenn schon eine zeitlich befristete Zusatzfinanzierung für die IV von Nöten ist, dies mit einem linearen Satz von 0.4 % geschehen soll. Eine Erhöhung um 0.4 % stellt auch aus sozialpolitischen Überlegungen die richtige Lösung dar. Untersuchungen haben festgestellt, dass die Mehrwertsteuer insgesamt ein ungeeignetes Instrument ist, um auf die Unterschiede in der primären Einkommensverteilung Einfluss zu nehmen und darüber hinaus die Steuerlast der ärmeren Bevölkerungskreise zu reduzieren.