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Ja zum fairen Umwandlungssatz

Die Schweizerische Gewerbekammer, das Parlament des SGV hat an seiner Sitzung vom 22. April 2009 eine Resolution für „Sichere und finanzierbare Sozialwerke“ verabschiedet. Die Schweizerische Gewerbekammer zeigte sich zutiefst besorgt über die Finanzierungsperspektiven unserer Sozialversicherungen. Um das heutige Leistungsspektrum auch nur annähernd aufrecht erhalten zu können, droht in den kommenden zehn Jahren eine finanzielle Mehrbelastung in der Grössenordnung von sechs Mehrwertsteuerprozenten. Angesichts des schwierigen konjunkturellen Umfelds, der angespannten Ertragslage in vielen Betrieben sowie der harten Konkurrenz- und Wettbewerbssituation fordert die Schweizerische Gewerbekammer einen Paradigmenwechsel in den Sozialwerken: zur Sicherung der heutigen Sozialwerke – auch für die nächste Generation – sind die Leistungen ausschliesslich an die zur Verfügung stehenden Finanzen anzupassen. Gestützt auf diese Überlegungen verabschiedeten die Mitglieder der Schweizerischen Gewerbekammer folgende Resolution:  1. Der sgv steht zu den heutigen Sozialwerken und will mithelfen, deren Existenz zwecks Wahrung des sozialen Friedens und der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe auch für die Zukunft abzusichern.  2. Der sgv verlangt angesichts der äusserst düsteren Finanzierungsperspektiven im Sozialversiche-rungsbereich einen Paradigmenwechsel. Anstatt die Finanzierung wie in der Vergangenheit immer auf die stetig ausgeweiteten Leistungskataloge auszurichten, müssen die Leistungen inskünftig an die zur Verfügung stehenden Finanzen angepasst werden.  3. Der sgv fordert, dass vorhandene Sparpotentiale umfassend ausgeschöpft und Missbräuche konsequent bekämpft werden. Die erzielten Einsparungen sind ausschliesslich für die langfristige Sicherstellung der betreffenden Sozialwerke einzusetzen. Bei stark überschuldeten Sozialversicherungen wie der Invaliden- oder der Arbeitslosenversicherung darf auch vor einschneidenden Massnahmen nicht zurückgeschreckt werden.  4. Der sgv verlangt den Verzicht auf jeden weiteren Sozialausbau. So lehnt er insbesondere soziale Abfederungsmassnahmen in Zusammenhang mit vorzeitigen Pensionierungen kategorisch ab.  5. Der sgv wird Anpassungen bei Steuer- und Abgabesätzen inskünftig nur noch dann mittragen, wenn konsequent auf jeglichen weiteren Sozialausbau verzichtet wird, wenn die vorhandenen Sparpotentiale vorgängig rigoros ausgeschöpft werden und wenn ein Verschieben von Lasten in die Sozialhilfe verhindert wurde. Der Thurgauer Gewerbeverband trägt diese Resolution vollumfänglich mit. Dazu gehört, wie in Punkt zwei ausgeführt auch, dass Leistungen aus Sozialversicherung den zur Verfügung stehenden Finanzen angepasst werden müssen. Um diese Frage geht es schlussendlich bei der kommenden Volksabstimmung. Sollte der bisherige Umwandlungssatz längerfristig beibehalten werden, müssen wir mit Beitragserhöhungen rechnen, um das versprochene Leistungsniveau halten zu können.Sowohl der Schweizerische Gewerbeverband als auch der Thurgauer Gewerbeverband sagen aufgrund dieser Ausführungen klar und unmissverständlich JA zur Abstimmung bezüglich BVG-Mindestumwandlungssatz vom 7. März 2010.