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Totalrevision des Planungs- und Baugesetzes

Am 6. Juli 2010 veröffentlichte der Regierungsrat die Botschaft zur Totalrevision des Planungs- und Baugesetzes. In seiner Vernehmlassung begrüsste der Thurgauer Gewerbeverband diese Revision. Insbesondere die damit angestrebte Harmonisierung der Baubegriffe ist ein gesamtschweizerisches Gewerbeanliegen und soll nun auch im Thurgau umgesetzt werden. Begrüssenswert ist der Umstand, dass auf die vorgesehene Gründung von Regionalplanungsverbänden verzichtet wird. Der Gewerbeverband hat in seiner Vernehmlassungsantwort darauf hingewiesen, dass damit eine obligatorische dritte Planungsebene eingeführt würde, welche die Abläufe nicht einfacher und übersichtlicher macht. Auch in den Bereichen Gestaltungsplan, Erschliessungspflicht und verkehrsintensiven Einrichtungen wurden ursprünglich vorgesehene Bestimmungen wieder gestrichen. Dies zeigt einmal mehr auf, dass der Thurgauer Regierungsrat durchaus bereit ist, auf Anregungen im Rahmen von Vernehmlassungen einzugehen. Unerfreulich für den Thurgauer Gewerbeverband und inakzeptabel ist der Umstand, dass die neu aufgenommenen Bestimmungen zu den Mehrwertabgaben in der Vorlage verblieben sind. Mit einer solchen Mehrwertabschöpfung möchte man der Hortung von Bauland entgegen treten, indem bei Umzonungen 40% des Bodenmehrwertes je zur Hälfte von Kanton und Gemeinde als Steuer erhoben würde. Sicherlich wäre es wünschenswert, wenn Lösungen gefunden werden könnten, welche die Hortung von Bauland möglichst verhindern. Jedoch mit einer neuen Steuer in dieser Höhe kann sich der Thurgauer Gewerbeverband nicht anfreunden. Es sind eigentümerfeindliche Gesetzesbestimmungen, welche in jedem Falle abzulehnen sind. Der Regierungsrat setzt mit der Aufnahme dieser Bestimmungen in die Gesetzesvorlage eine vom Parlament verabschiedete Motion um. Er hat sich ursprünglich gegen die erheblich Erklärung dieser Motion gewehrt, was wir löblich anerkennen. Sollten diese Bestimmung nach den Beratungen im Parlament im Gesetz verbleiben, würde dies unter Umständen die ganze Vorlage gefährden, was aus Sicht des Thurgauer Gewerbeverbandes bedauerlich wäre.