Ungerechtfertigte LSVA-Erhöhung
Die Astag erachtet den Entscheid des Bundesrates, die LSVA per 1. Januar 2008 schon zum zweiten Mal massiv zu erhöhen, nämlich als „nicht rechtskonform". So zeigt eine wissenschaftliche Studie, welche der Verband bei der Basler ProgTrans AG hat anfertigen lassen, dass der Kostendeckungsgrad des Nutzfahrzeugverkehrs bereits 2005 bei 101,2 Prozent lag und mittlerweile auf 105,0 Prozent angestiegen ist. Im kommenden Jahr würde er gar auf über 108 Prozent steigen. „Somit deckt der Strassentransport sowohl seine Wegekosten als auch die externen Kosten vollständig", betont Gehrken. Gemäss Artikel 85 der Bundesverfassung sowie Artikel 7 des Schwerverkehrsabgabegesetzes darf die LSVA jedoch nicht höher sein als der Schwerverkehr noch Kosten zulasten der Allgemeinheit verursacht. „Da schon seit 2005 alle Kosten gedeckt sind, hätte die LSVA nicht nochmals angehoben werden dürfen", betont der Astag-Direktor.
Tausende von Einsprachen
Besonders bemerkenswert ist dabei, dass die Studie der ProgTrans keine neuen Berechnungsmethoden verwendete, sondern lediglich die offiziellen Zahlen des Bundes der Transportkostenrechnung (Trakos) in die Gegenwart fortschrieb. Sogar ohne Zahlenspielereien und Grundlagenkritik deckt der Schwerverkehr alle Kosten! Wird zusätzlich noch die Methodik von Trakos hinterfragt und an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst, resultiert sogar ein noch höherer Kostendeckungsgrad! Die Astag empfiehlt ihren Mitgliedern deshalb, auch die kommenden LSVA-Abrechnungen jeden Monat anzufechten. Bis anhin sind bei der Oberzolldirektion über 5 000 Einsprachen eingegangen.
Patrick M. Lucca



