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Rechte der Jugendlichen / junge Erwachsene

  • Die/der Jugendliche kann in einem ersten Gespräch mitentscheiden, ob sie / er mit der / dem vorgeschlagenen Mentorin / Mentor zusammenarbeiten möchte.
  • Ergeben sich Schwierigkeiten oder sehen sich die Jugendlichen der Aufgabe nicht gewachsen, wird zusammen mit der Mentorin / dem Mentor und der Projektleitung nach Lösungen gesucht. Sind die Schwierigkeiten und Probleme nicht lösbar, so kann die Zusammenarbeit jederzeit nach Absprache aufgelöst werden.
  • Die Projektleitung steht als Gesprächspartnerin für Fragen und Auskünfte während der Dauer des Mentorings zur Verfügung.
  • Die Jugendlichen haben das Recht, ihre Mentorinnen / Mentoren regelmässig zu treffen, ihre Anliegen zu besprechen und die erforderliche Begleitung zu erhalten.
  • Die Jugendlichen bestimmen mit ihrer Mentorin / ihrem Mentor die Dauer des Mentorings

Pflichte der Jugendlichen / junge Erwachsene

  • Die Jugendlichen haben in einer Berufsberatung ihre Interessen, Neigungen und mögliche Berufslösungen oder Alternativen erarbeitet.
  • Die Jugendlichen müssen sich in erster Linie selbst um einen Einstieg ins Berufsleben kümmern. Die Mentorinnen/Mentoren können ihnen diese Aufgabe nicht abnehmen.
  • Die Jugendlichen treffen mit der Mentorin / dem Mentor Vereinbarungen und setzen sich Ziele.
  • Die Jugendlichen arbeiten mit ihrer Mentorin / ihrem Mentor zusammen. Erwartet wird Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Regelmässigkeit und Motivation.
  • Längere Abwesenheiten oder andere Verhinderungen sind der Mentorin / dem Mentor und der Projektleitung frühzeitig zu melden.