Mentorinnen und Mentoren
Rund 70 Mentorinnen und Mentoren stehen uns zur Verfügung. Nicht alle sind im Einsatz. Einige von ihnen wollen eine Pause einlegen, andere sind im Moment noch anderweitig verpflichtet und haben erst später wieder Kapazität für eine Betreuung.
Einige Mentorinnen und Mentoren betreuten bereits schon mehrere Jugendliche. Sie sind mit fast allen Gegebenheiten vertraut und haben sich mittlerweile ein umfangreiches Wissen angeeignet.
Rechte der Mentorinnen / Mentoren
- Die Mentorinnen / Mentoren werden in ihre Aufgabe eingeführt
- Die Projektleitung organisiert einen regelmässigen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mentorinnen / Mentoren.
- Ein Leitfaden für Mentorinnen / Mentoren wird abgegeben, weitere Arbeitsunterlagen werden nach Absprache zur Verfügung gestellt.
- Die Projektleitung steht als Gesprächspartnerin für Fragen und Auskünfte während der Dauer des Mentorings zur Verfügung.
- Reisekosten und andere anfallende Spesen werden vom Gewerbeverband rückvergütet.
- Nach Beendigung des Einsatzes wird den Mentorinnen / Mentoren auf Wunsch ein Sozialzeitausweis ausgestellt.
Pflichten der Mentorinnen / Mentoren
- Die Mentorinnen/Mentoren arbeiten unentgeltlich.
- Die Zusammenarbeit zwischen Mentorinnen / Mentoren und Jugendlichen wird in der „Vereinbarung für Tandems“ geregelt.
- Die Mentorinnen/Mentoren tragen die Verantwortung für die Kontinuität der Begleitung der Jugendlichen. Sie führen ein Begleitjournal über Zielsetzungen, Abmachungen, Verlauf und Zeitaufwand des Mentorings.
- Die Mentorinnen / Mentoren sind, wenn es die Situation erfordert, auch bereit mit Drittpersonen wie Lehrer, Eltern oder weiteren Fachpersonen zusammen zu arbeiten.
- Längere Abwesenheiten oder andere Verhinderungen sind der Projektleitung frühzeitig zu melden.
- Ergeben sich Schwierigkeiten oder sehen sich Mentorinnen / Mentoren der Aufgabe nicht gewachsen, wird zusammen mit dem Jugendlichen und der Projektleitung nach Lösungen gesucht. Sind die Schwierigkeiten und Probleme nicht lösbar, kann die Zusammenarbeit nach Absprache jederzeit aufgelöst werden.
- Geben Mentorinnen / Mentoren ihre Tätigkeit auf, so müssen Sie diesen Entschluss der Projektleitung frühzeitig mitteilen, damit die Begleitung der / des Jugendlichen ohne Unterbruch weitergeführt werden kann.
- Mentorinnen / Mentoren unterstehen der Schweigepflicht. Diese bezieht sich auf alle Informationen über die Person und die persönliche Situation der Jugendlichen. Die Schweigepflicht bleibt auch nach Abschluss des Mentorings bestehen.


