Faktenblatt:
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/75818.pdf
Informationen Rechtsetzungsverfahren:
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/75821.pdf
Q&A Massnahmen Strommangellagen:
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/75824.pdf
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat ein Merkblatt für Kurzarbeitsentschädigung bei Arbeitsausfällen infolge massiv steigender Energiepreise oder bei einer allfälligen Energiemangellage mit behördlichen Massnahmen publiziert. Bitte beachten Sie dazu das untenstehende Merkblatt.
Laufend aktuelle Informationen zur Energiemangellage finden Sie auf der Webseite des Kantons Thurgau: Energiemangellage (tg.ch).
Der Bund bereitet sich auf eine mögliche Energie-Mangellage vor. Dabei gilt es zwischen Öl, Gas und Strom zu unterscheiden. Derzeit ist das Eintretensrisiko einer Mangellage von elektrischem Strom am
höchsten – ihr Eintreten ist aber keinesfalls sicher; es handelt sich um ein Risikoszenario.
Sollte der Bundesrat eine solche Mangellage ausrufen, würde er auch Notverordnungen in Kraft setzen. In diesen Verordnungen werden verschiedene Bewirtschaftungsmassnahmen situativ angeordnet, zum Beispiel die Einschränkung des Elektrizitätsverbrauchs, die Abschaltung gewisser Anlagen oder die Kontingentierung von Strom.
Auf jeden Fall besteht das Interesse darin, dass es zu keiner Mangellage kommt. Sollte eine solche eintreten, soll mit möglichst einfachen, aber effizienten Mitteln Energie, vor allem Strom und Gas, einspart werden. Für diese zwei Zwecke hat der sgv zwei Checklisten von Energieeffizienz-Experten erarbeiten lassen.
Diese Checklisten sind auf Stufe Betrieb verfasst und können direkt angewendet werden. Eine Checkliste umfasst Management- die andere Technikmassnahmen. Diese Listen können nach den Bedürfnissen des einzelnen Betriebs oder der Branchen verändert werden.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Der Bund erarbeitet diverse Massnahmen im Hinblick auf eine Strom- und Gasmangellage, die von Sparappellen, über Einschränkungen und Verbote bis hin zur Kontingentierung und zyklischen Abschaltungen der Stromversorgung reichen. Auch wenn zurzeit noch viele Detailfragen offen sind, ist zu erwarten, dass die Massnahmen die Thurgauer Unternehmen unterschiedlich stark betreffen werden.
Um sich auf einen möglichen Energieengpass vorzubereiten, wurde unter der Leitung des Kantonalen Führungsstabs (KFS) im Juni 2022 ein Teilstab "Energieversorgung 2022/2023" eingesetzt, der sich hauptsächlich aus Vertretungen der Energiebranche, der kantonalen Verwaltung und der Wirtschaftsverbände zusammensetzt. Mit einer Umfrage hat die Arbeitsgruppe Energieversorgung die Auswirkungen der vorgesehenen Massnahmen auf die Thurgauer Unternehmen ermitteln. Wie folgt sind die Umfrageergebnisse publiziert.
Durch energetische Betriebsoptimierungen können Unternehmen den Energiebedarf bis zu 15 % senken. Massnahmen und Spartipps finden Sie unter folgenden Links:
Energie sparen in Ihrem Unternehmen - das können Sie tun. (energieschweiz.ch)
Sparappelle (admin.ch)
Konkrete Tipps für effektive Stromsparmassnahmen:
In Zusammenhang mit Strommangellagen kann es zu Stromunterbrüchen kommen, entweder unvorhergesehen oder als Folge von Netzabschaltungen. Vorbereitungsmassnahmen und Verhaltenshinweise erhalten Sie unter folgenden Links:
Für Unternehmen Wirtschaft (admin.ch)
Für Privatpersonen Bevölkerung (admin.ch)
Das Kompetenzzentrum Erneuerbare Energie-Systeme Thurgau (KEEST) hat einen Leitfaden zur Vorbereitung auf eine Strommangellage erarbeitet.
Der Thurgauer Energieversorger EKT hat die kurz- und mittelfristigen Handlungsmöglichkeiten zu steigenden Strompreisen in einem Informationsblatt zusammengefasst.
Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat in einem Dokument wichtige Informationen zusammen gestellt.
Das BWL hat für Fragen rund um die Energieversorgung und Stromsparmassnahmen eine Hotline eingerichtet:
Telefon 0800 005 005
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