Der Bund bereitet sich auf eine mögliche Energie-Mangellage vor. Dabei gilt es zwischen Öl, Gas und Strom zu unterscheiden. Derzeit ist das Eintretensrisiko einer Mangellage von elektrischem Strom am
höchsten – ihr Eintreten ist aber keinesfalls sicher; es handelt sich um ein Risikoszenario.
Sollte der Bundesrat eine solche Mangellage ausrufen, würde er auch Notverordnungen in Kraft setzen. In diesen Verordnungen werden verschiedene Bewirtschaftungsmassnahmen situativ angeordnet, zum Beispiel die Einschränkung des Elektrizitätsverbrauchs, die Abschaltung gewisser Anlagen oder die Kontingentierung von Strom.
Auf jeden Fall besteht das Interesse darin, dass es zu keiner Mangellage kommt. Sollte eine solche eintreten, soll mit möglichst einfachen, aber effizienten Mitteln Energie, vor allem Strom und Gas, einspart werden. Für diese zwei Zwecke hat der sgv zwei Checklisten von Energieeffizienz-Experten erarbeiten lassen.
Diese Checklisten sind auf Stufe Betrieb verfasst und können direkt angewendet werden. Eine Checkliste umfasst Management- die andere Technikmassnahmen. Diese Listen können nach den Bedürfnissen des einzelnen Betriebs oder der Branchen verändert werden.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Durch energetische Betriebsoptimierungen können Unternehmen den Energiebedarf bis zu 15 % senken. Massnahmen und Spartipps finden Sie unter folgenden Links:
Energie sparen in Ihrem Unternehmen - das können Sie tun. (energieschweiz.ch)
Sparappelle (admin.ch)
Konkrete Tipps für effektive Stromsparmassnahmen: