Medienmitteilung: Der Thurgauer Gewerbeverband sagt zweimal JA

Die Präsidentenkonferenz des Thurgauer Gewerbeverbandes (TGV) hat am 24.6. die Parolen für die nächsten Volksabstimmungen gefasst. Der TGV sagt JA zum Ruhetagsgesetz und JA zur Abschaffung des Eigenmietwertes.

Die Präsidentenkonferenz des Thurgauer Gewerbeverbandes ist das statutarische Organ für Wahl- und Abstimmungsempfehlungen. In einer ausserordentlichen Konferenz fasste sie die Parolen für die Abstimmungen vom 28. September.

Im Kanton Thurgau kommt eine moderate und zeitgemässe Revision des Ruhetagsgesetz zur Abstimmung. Mit der Gesetzesanpassung soll ermöglicht werden, dass an den fünf hohen Feiertagen (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, Weihnachtstag) in geschlossenen Räumen auch nichtreligiöse Veranstaltungen stattfinden können. Voraussetzung dafür ist eine Bewilligung der entsprechenden Gemeindebehörden. Kantonsrat und Kommissionspräsident Patrick Siegenthaler (Die Mitte) fasste die Vorlage so zusammen: «Kernpunkt der Gesetzesvorlage ist die Lockerung des Veranstaltungsverbots an hohen Feiertagen. Die vorgesehene Lockerung ist moderat und orientiert sich an der Regelung, die sich im Nachbarkanton St. Gallen seit 20 Jahren bewährt.»

Die Präsidentenkonferenz fasst in der Folge mit grosser Mehrheit die JA-Parole zur Totalrevision des Ruhetagsgesetzes.

Ebenfalls am 28. September kommt die Abschaffung des Eigenmietwerts unter dem etwas umständlichen Titel «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» vor das Volk. Dabei geht es darum, die im Jahre 1915 als einmalige Kriegssteuer und später im 1934 per Notrecht erneut verhängte Besteuerung des Eigenmietwerts abzuschaffen. «Die Eigenmietwertbesteuerung ist ein gutes Beispiel dafür, wie aus einer einmaligen Sondersteuer ein unfairer und ungerechtfertigter Dauerzustand geschaffen wurde. Diese Geistersteuer gehört deshalb abgeschafft.» äussert sich Nationalrätin und TGV-Präsidentin Diana Gutjahr zur Vorlage. Trotz gewisser Bedenken aus dem Ausbaugewerbe zu den möglichen negativen Folgen beim Wegfall der Abzugsmöglichkeiten beim Liegenschaftenunterhalt fiel die Parolenfassung sehr deutlich aus. Die Chancen wurden höher gewichtet als mögliche negative Folgen.

Die Präsidentenkonferenz stimmte mit sehr grosser Mehrheit dem Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften und damit der Abschaffung des Eigenmietwerts zu.


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