Wahlunterstützung für National- und Ständeratswahlen 2023

Der Thurgauer Gewerbeverband empfiehlt folgende Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl:

Beschluss der Präsidentenkonferenz über die Wahlunterstützung 2023

Die Beschlussfassung über die Wahlunterstützung unterlag einem streng demokratischen Prozess in einer geheimen Abstimmung, die Stimmenauszählung wurde von Ehrenmitglied und Rechtsanwalt Matthias Hotz überwacht. Dieses neue Wahlprozedere wurde im vergangenen Jahr von der Präsidentenkonferenz als zuständiges Organ beschlossen und im Publikationsorgan des Thurgauer Gewerbeverbandes sowie in der Öffentlichkeit (siehe Medienmitteilung vom 19. Dezember 2022) publiziert. Kandidatinnen und Kandidaten aller Parteien hatten bis am 1. Mai 2023 die Möglichkeit, die Unterstützung zu beantragen. Die Gesuchstellenden mussten für die Wahlempfehlung nebst ihrer beruflichen Tätigkeit auch die Verbindungen und Mitgliedschaften in wirtschaftlichen Organisationen offenlegen und Fragen zur politischen Positionierung beantworten. 50 Kandidierende haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und sich für die Wahlunterstützung beworben. Alle 50 Unterstützungsanträge wurden der Versammlung vorgelegt, die Beschlussfassung über die Wahlempfehlung erfolgte im Anschluss in einer geheimen Abstimmung mittels Wahlzettel. Die Auszählung der Wahlzettel ergab folgende Wahlempfehlung:

Ständerat (Reihenfolge alphabetisch)

  • Brigitte Häberli-Koller, Mitte (bisher)
  • Jakob Stark, SVP (bisher)


Nationalrat (Reihenfolge alphabetisch)

  • Hansjörg Brunner, FDP
  • Diana Gutjahr, SVP (bisher)
  • Roland Hollenstein, Mitte
  • Thomas Leu, FDP
  • Christian Lohr, Mitte (bisher)
  • Gabriel Macedo, FDP
  • Christian Mader, EDU
  • Lukas Madörin, EDU
  • Peter Schenk, EDU
  • Pascal Schmid, SVP
  • Michèle Strähl FDP
  • Manuel Strupler, SVP (bisher)
  • Kristiane Vietze, FDP


Jungparteien:

  • Jungfreisinnige
  • Junge SVP


Neues Konzept für die Wahlunterstützung

Der Thurgauer Gewerbeverband hat das Konzept der Wahlunterstützung für die National- und Ständeratswahlen im 2023 überarbeitet. Neu werden die Kandidatinnen und Kandidaten nicht mehr durch den Kantonalvorstand oder die Sektionen vorgeschlagen. Sie können sich für die Wahlunterstützung des grössten Thurgauer Wirtschaftsverbandes direkt bewerben.

In den vergangenen Jahren wurden jeweils die politischen Parteien aufgefordert, gewerbliche Kandidatinnen und Kandidaten für die eidgenössischen Wahlen zu melden. Neu können die Kandidierenden die Wahlempfehlung des Thurgauer Gewerbeverbandes direkt beantragen. Damit die Versammlung der Sektionspräsidentinnen und Sektionspräsidenten als zuständiges Organ ein persönliches Profil der Kandidatinnen und Kandidaten erhält, wurde hierfür ein Antragsformular für die Wahlunterstützung erarbeitet, welches neben der beruflichen Tätigkeit auch die Verbindungen zum Gewerbe und die politische Positionierung aufzeigt. Das neue Konzept wurde anlässlich der letzten Präsidentenkonferenz verabschiedet und gelangt erstmals bei den eidgenössischen Wahlen 2023 zur Anwendung.

Das neue Antragsformular steht allen Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung und ist auch auf der Website (www.tgv.ch) abrufbar. Damit ist sichergestellt, dass niemand vom Bewerbungsprozess ausgeschlossen wird. Die Unterstützungsanträge sind bis Ende April 2023 an die Geschäftsstelle zu senden, damit die Präsidentenkonferenz im Mai 2023 abschliessend aufgrund der vorliegenden Profile entscheiden und die Wahlempfehlung aussprechen kann.

Wie schon bei den vergangenen eidgenössischen Wahlen erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten keinen finanziellen Beitrag. Der Thurgauer Gewerbeverband führt eine eigene Kampagne mit dem Sujet «KMU-geprüft», welches ausschliesslich von Kandidierenden mit einer Wahlempfehlung des Thurgauer Gewerbeverbandes verwendet werden darf. Das Budget für die Kampagne wird von der Delegiertenversammlung im Frühjahr 2023 festgelegt.