Zu viele Regeln, zu wenig Spielraum

Der Thurgauer Gewerbeverband (TGV) äussert sich kritisch zur Teilrevision des kantonalen Richtplanes. Er verlangt die vollständige Überarbeitung der Kapitel „Raumkonzept“ und „Siedlung“. Die Wirtschaft, das lokale Gewerbe und damit viele örtliche Arbeitsplätze werden mit zahlreichen einschneidenden neuen Bestimmungen stark eingeschränkt. Es ist sehr wohl möglich, die Landschaft zu schützen und den Menschen und Unternehmen innerhalb des Siedlungsgebietes trotzdem maximalen Handlungsspielraum zu geben. Dieses Ziel verfehlt der revidierte Richtplan jedoch vollständig, wenn in diesem an sich strategischen Planungsinstrument den Unternehmen konkrete Flächenvorgaben und weitere detaillierte Bestimmungen vorgegeben werden. Dieser Detaillierungsgrad ist schädlich und führt zu noch mehr Bürokratie. Nicht „thurgaugerecht“ beurteilt das Gewerbe auch die starke Tendenz, Kompetenzen und Entscheide von den Gemeinden weg zum Kanton und zur Verwaltung zu transferieren. Gerade für lokal tätige Unternehmen ist es wichtig, schnell, kurz und effizient mit den Behörden zusammenarbeiten zu können. Dies ist in aller Regel auf Stufe Gemeinde am besten möglich. Das Thurgauer Gewerbe erwartet einen Richtplan, der das bundesgesetzlich Notwendige regelt, auf alle zusätzlichen Einschränkungen verzichtet und dem wichtigen Grundsatz der Subsidiarität nachlebt.

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